Augsburger Flüchtlingsrat fordert Moratorium
Keine repressiven Maßnahmen gegen Geflüchtete
– schon gar nicht während des Lockdowns!
an
Stadt Augsburg, Ausländerbehörde
Stadt Augsburg, Amt für Soziale Leistungen
Regierung von Schwaben, Zentrale
Ausländerbehörde
Bayerisches Innenministerium
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Abteilung 3
Stadtratsfraktionen
Die Situation von Geflüchteten im laufenden
oder nach einem abgelehnten Asylverfahren ist äußerst prekär und spitzt sich im
Zuge der Corona-Pandemie noch zu. Behörden sind nicht in der Lage oder nicht
Willens für menschenwürdige Lebensbedingungen von Geflüchteten auch in Augsburg
zu sorgen. Einige Beispiele:
·
Die Unterbringung in
Massenunterkünften hat in den letzten Wochen und Monaten immer wieder dazu
geführt, dass ganze Unterkünfte unter Quarantäne gestellt wurden, wenn dort
Menschen positiv auf COVID-19 getestet wurden. Statt Infizierte von
Nicht-Infizierten zu trennen, wird bei Geflüchteten die „Durchseuchung“
präferiert. Damit werden die Bewohner*innen der Unterkünfte einem
Gesundheitsrisiko ausgesetzt, das man für die restliche Bevölkerung unbedingt
vermeiden will. Es ist ein Skandal, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
·
Während die Bundesrepublik am
16.12.2020 in den „harten Lockdown“ geht, wurden am selben Tag 30 Menschen nach
Afghanistan abgeschoben – erstmals wieder seit März 2020. Abschiebungen stellen
immer eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar, indem sie massiv die Selbstbestimmung
und die Persönlichkeitsrechte von Einzelnen verletzen. Abschiebungen in
(Bürger-)Kriegsgebiete wie Afghanistan, Somalia oder Syrien sind umso
gravierender als dort das Risiko besonders hoch ist, dass Abgeschobene durch
Gewaltakte verletzt oder getötet werden. Nun kommt auch noch die
Corona-Pandemie dazu. Das Auswärtige Amt warnt alle deutschen Staatsangehörigen
vor Reisen nach Afghanistan und stellt fest, dass Afghanistan „von COVID-19
besonders stark betroffen“ ist. Die medizinische Versorgung entspreche
„größtenteils nicht internationalen medizinischen Standards“. Menschen, die
stark von COVID-19 betroffen sind, haben dort also weit geringere
Überlebenschancen als in Deutschland. Das alles gilt nicht nur für Afghanistan.
Es ist offensichtlich völlig inakzeptabel, dass derzeit Abschiebungen
stattfinden und die Menschen somit in Lebensgefahr gebracht werden.
·
Nicht nur Abschiebungen, sondern
auch negative BAMF-Bescheide, Ausreiseaufforderungen und
Abschiebungsandrohungen, die die Menschen trotz der Corona-Pandemie erhalten,
führen zu massiven Ängsten und können bei den Menschen Panik und Traumata
auslösen. Diese Reaktionen können aufgrund der coronabedingt reduzierten
Beratungsmöglichkeiten von Behörden und Wohlfahrtsorganisationen nur eingeschränkt
bis gar nicht aufgefangen werden. Auch ehrenamtliche Unterstützung ist derzeit
kaum noch möglich. Negative BAMF-Bescheide sind in dieser Situation eine noch
stärkere psychosoziale Belastung für die Betroffenen, als sie es ohnehin schon
sind.
·
Wir beobachten, dass auch in
Augsburg die Behörden in vielen Fällen unkooperativ sind und keine Härtefall-
oder Ausnahmeregelungen zulassen. Und das in einer Situation, in der die
Behörden ihrer Beratungs- und Fürsorgepflicht nur eingeschränkt nachkommen.
Auch in Augsburg werden Abschiebungen angedroht und Sozialleistungen gekürzt –
beispielsweise aufgrund fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung. Dabei ist
die Passbeschaffung (ebenso wie die Identitätsklärung) aufgrund eingeschränkter
konsularischer Tätigkeiten vieler Auslandsvertretungen in Deutschland häufig
schlicht nicht zu schaffen.
·
Psychiatrische Behandlungen von
teilweise schwerst traumatisierten und suizidalen Personen konnte aufgrund der
Kettenquarantänen ganzer Unterkünfte vielfach nicht fortgesetzt werden. Dies
birgt für diese Personen ein massives Risiko. Wenn Betroffene zudem in dieser
Situation Bescheide von Ämtern erhalten, die repressive Maßnahmen androhen oder
deren Durchsetzung bekanntgeben, kann und wird dies fatale Folgen haben.
Bildung, Ausbildung, Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Rechte – alles steht für geflüchtete Menschen in prekären
Lebenslagen und unter den Bedingungen des Lockdowns noch viel stärker auf dem
Spiel. In dieser Ausnahmesituation ist es unerlässlich, ja sogar eine Pflicht,
repressive asyl- und sozialrechtliche Maßnahmen auszusetzen.
Wir fordern daher alle zuständigen Behörden zu
einem Moratorium auf. Bitte setzen Sie alle repressiven asyl- und
sozialrechtlichen Maßnahmen mindestens für die Zeit des „harten Lockdowns“ und
unter den Pandemiebedingungen aus. Insbesondere fordern wir ein Moratorium für
·
Aufforderungen zur freiwilligen
Ausreise, Abschiebungsandrohungen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen und
Abschiebungen,
·
Aufforderungen zur Mitwirkung bei
der Identitätsklärung und Passbeschaffung,
·
Leistungskürzungen im Sinne des
AsylbLG,
·
Inhaftnahmen und Ingewahrsamnahmen
zum Zwecke der Abschiebung und Ausreise, und für
·
das Versenden negativer
Asylbescheide des BAMF.
Bitte bemühen Sie sich um die Gesundheit
geflüchteter Menschen in gleicher Weise, in der Sie sich für die Gesundheit der
restlichen Bevölkerung einsetzen.
gez.
Augsburger Flüchtlingsrat