Dienstag, 8. August 2017
Donnerstag, 27. Juli 2017
Auf dem Weg zur solidarischen Stadt!
Der
Flüchtlingsrat lädt ein
04.08.2017
Recht auf Stadt! Bekenntnis zur solidarischen Stadt der Zuflucht
Informations- und Diskussionsveranstaltung – Thalia-Kino, 18.00-20.00
05.08.2017
Recht auf Stadt! Auf dem Weg zur solidarischen Stadt
Vernetzungsworkshop – Tür an Tür e.V., Asien-Raum, 10.00-14.00
Weitere Informationen unter:
http://augsburgerfluechtlingsrat.blogspot.de/p/stadt-der-zuflucht.html
www.facebook.com/augsburgerfluechtlingsrat
Samstag, 15. Juli 2017
Donnerstag, 22. Juni 2017
Stellungnahme zum Artikel der Augsburger Allgemeinen vom 21. Juni 2017
hier die Links zur AZ zum Gegenlesen:
Artikel: http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Studie-Jeder-zweite-abgelehnte-Fluechtling-bleibt-id41792566.html
Kommentar: http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Die-Grenzen-des-Asylrechts-sind-klar-gezogen-id41792571.html
Kommentar: http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Die-Grenzen-des-Asylrechts-sind-klar-gezogen-id41792571.html
Die Augsburger Allgemeine titelte am 21. Juni 2017 mit vorwurfsvollem
Unterton, dass „jeder zweite abgelehnte Flüchtling bleibt“. Der Autor des
Artikels, Detlef Drewes, kritisiert, es würde keine Rolle spielen, ob ein/e
Asylbewerber/in, „abgelehnt oder akzeptiert wurde“. In einem ergänzenden
Kommentar auf der Titelseite beklagt Drewes, „dass faktisch jeder Afrikaner,
der es nach Europa schafft, bleiben darf“. Somit würde die Entscheidung des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über den Asylantrag „nebensächlich“.
Dies ist keine neue Argumentation. Rechtspopulistische Stimmen kritisieren seit
Langem wie Drewes, die deutsche Rechtsprechung würde unterlaufen, da die
Ausreisepflicht in vielen Fällen nicht vollzogen werde.
Diese Sichtweise ist irreführend. Im Aufenthaltsgesetz heißt
es in § 60a Abs. 2 Satz 1: „Die Abschiebung eines Ausländers ist auszusetzen,
solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich
ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.“ Auf die meisten abgelehnten
Asylbewerber/innen trifft dies zu. Sie erhalten damit eine Duldung. Geflüchtete
werden in diesem Status an den Rand des Existenzminimums gedrängt, sie
unterliegen ausländerrechtlichen, sozial- und arbeitsrechtlichen
Sanktionsmechanismen – alles nur um ökonomisch, sozial und psychisch den Druck
zur „freiwilligen“ Ausreise oder zur Vorlage eines Passes, der die Abschiebung
ermöglicht, zu erhöhen. Die Regierung tut also sehr viel, um Ausreisen zu
erzwingen. Dass diese Asylpolitik Menschenleben nachhaltig zerstört und dass
sie Menschen die Selbstbestimmung raubt ist denen, die nach Abschiebungen
rufen, egal. Sie kümmert es auch nicht, dass es humanitäre Gründe für eine
Aussetzung der Abschiebung (Duldung) gibt. Drewes stellt mit Bedauern fest:
„Eritrea gehört zu den Ländern, in die Europa prinzipiell nicht abschiebt, egal
wie die Bitte um internationalen Schutz entschieden wird.“ Tatsächlich gibt es
Staaten wie Eritrea (oder auch Syrien und Irak), in die auch nach einem
abgelehnten Asylverfahren nicht abgeschoben wird. Aus gutem Grund! Der/Die
Asylbewerber/in konnte nicht glaubhaft machen, dass ihm/ihr im Herkunftsland
Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht. Glücklicherweise rechtfertigt
dies aber noch nicht die Abschiebung in ein Land wie Eritrea, in dem sehr wohl
jede Person, die in einem anderen Land Asyl beantragt hat, mit
menschenrechtsverletzenden Repressionen zu rechnen hat. Daher wird die
Abschiebung ausgesetzt. Das ist nicht bedauerlich, das rettet Menschenleben.
In seinem Kommentar suggeriert Drewes, Geflüchtete aus
afrikanischen Staaten würden „vor Hunger und Not“ fliehen. Hier wird das
bekannte rechtpopulistische Bild des „Wirtschaftsflüchtlings“ bemüht, dessen
Fluchtmotive vom Asylrecht nicht abgedeckt würden. Tatsächlich ist dies ein
entscheidender Mangel des Asylrechts. Denn wenn schon über Fluchtmotive
spekuliert wird, dann sollten die Fluchtursachen nicht außer Acht bleiben. Deutschland
und Europa sind nicht unschuldig an Hunger und Not. Europäische
Agrarsubventionen, unfaire Handelsabkommen, die Ausbeutung von Rohstoffen und
Menschen in afrikanischen und anderen Staaten, Waffenexporte uvm. sichern seit
dem Kolonialismus bis heute den europäischen Wohlstand. Hunger und Not, die
nicht allein aber auch dadurch verursacht werden, sind humanitäre und damit
legitime Gründe, in Europa Schutz vor dieser existenziellen Bedrohung zu
suchen. Europa und Deutschland stehen deshalb in der Verantwortung,
Fluchtursachen wirklich zu bekämpfen (und nicht nur davon zu reden), legale
Fluchtrouten zu ermöglichen und Hunger und Not als Fluchtgründe rechtlich
anzuerkennen.
Augsburger Flüchtlingsrat
Sonntag, 11. Juni 2017
Es reicht! Ausbildung und Arbeit statt Abschiebepolitik
Aufruf in:
Farsi
Arabisch
Französisch
Seit der Ankunft der vielen Flüchtlinge im Sommer 2015 sind viele in Bewegung geraten. Mit großem Engagement traten tausende ehrenamtliche Flüchtlingshelfer*innen für eine großartige Willkommenskultur ein.
Nun stehen Geflüchtete und Unterstützer*innen vor einem Scherbenhaufen. Trotz großen Bemühens beim Deutscherwerb, bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wird diese Arbeit von zuständigen Behörden, von der bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung unterlaufen.
Über 100 afghanische Männer wurden in den letzten Monaten von Deutschland nach Kabul abgeschoben. Viele der Betroffenen arbeiteten jahrelang hier und waren bestens integriert. Einige standen kurz vor ihrer Hochzeit, andere wurden abgeschoben, obwohl sie schwer krank sind. Die Zahl derer, die von Abschiebung bedroht sind, ist um ein Vielfaches höher.
Flüchtlinge mit sogenannter „geringer Bleibeperspektive“, viele davon aus Afghanistan, bekommen Arbeitsverbote, sie dürfen keine Ausbildung aufnehmen und häufig gibt es nicht einmal einen Deutschkurs oder ein Praktikum.
Die Bedrohung durch Abschiebungen und Arbeitsverbote wirken wie ein Fallbeil gegen das Bemühen um Integration. Es verurteilt die Betroffenen zum Nichtstun und treibt viele in eine psychische Ausnahmesituation. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, für Schulen und Betriebe. Und es hat eine enorme Vergeudung von Steuergeldern zur Folge.
In Petitionen, unzähligen Briefen und vielfältigen Protestaktionen in ganz Bayern wurde diese menschenverachtende Ausgrenzungspolitik angeklagt und kritisiert.
Wir sagen: Es reicht! So kann es nicht weitergehen. Es muss sich endlich etwas bewegen. Integration darf nicht bestraft werden.
Wer einen Ausbildungsvertrag bekommt, soll eine Ausbildung machen dürfen. Wer eine Arbeit gefunden hat, soll diese antreten und behalten dürfen.
Wir wehren uns auch gegen die Spaltung von Flüchtlingen entlang einer „besseren“ oder „schlechteren“ Bleibeperspektive und wenden uns gegen diese menschenverachtende Politik. Wenn sich die Regierung nicht bewegt, müssen wir uns bewegen!
Kommt alle – Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Geflüchtete, Lehrerinnen und Lehrer, Engagierte aus Initiativen, Menschenrechtsorganisationen, Verbänden und Parteien. Unser Protest muss laut und kraftvoll sein!
Kein Arbeitsverbot für Asylbewerber*innen! Keine Verbote bei Bildungsangeboten und Ausbildung! Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Wir erheben unsere Stimme – im Namen der Menschlichkeit!
Erstaufrufende: Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit, Asylhelferkreis der Gemeinde Berg am Starnberger See, Asyl Helferkreis Eching, Augsburger Flüchtlingsrat, Ausländer- und Integrationsbeirat Erlangen, Bayerische Ärzteinitiative für Flüchtlingsrechte, Bayerischer Flüchtlingsrat, Bellevue di Monaco, Bündnis für Flüchtlinge Kaufbeuren Ostallgäu und Umgebung, Dachverband der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer Deutschlands VETO, Förderkreis Asyl Gauting e.V., Frauenverband Courage e.V. München, Helferbund Asyl e.V. Buchloe, Helferkreis Haimhausen, Helferkreis Asyl Obergünzburg, Helferkreis Schnaitsee, INITIATIVE Ausbildung statt Abschiebung Regensburg , Interkulturelles Forum e.V., Internationalistisches Bündnis, Jugendverband Rebell München, Junges Bündnis für Geflüchtete München, Kademos e.V., Kinder auf der Flucht e.V., Migrationsbeirat München, Morgen e.V., Münchner Flüchtlingsrat, Münchner Freiwillige - Wir helfen e.V., München ist bunt, Netzwerk Bildung und Asyl Bamberg, Netzwerk „Willkommen in Vilsbiburg“, Rechtshilfe für Ausländer/innen München e.V., Refugio München e.V., SchlauSchule, Trägerkreis Eine Welt Haus e.V., Trägerkreis Junge Flüchtlinge e.V., Unterstützergruppe "Asyl/Migration Dillingen a.d.D." e.V
Samstag, 27. Mai 2017
Ali Reza gehört zu uns!
Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der freien Waldorfschule in Augsburg wollen nicht hinnehmen, dass ihr Mitschüler und Freund Ali Reza nach Afghanistan abgeschoben wird und haben hierfür eine Petition gestartet, mit derzeit schon über 15.500 Unterstützer*innen (Standt 27.5.).
Die ausführliche Darlegung der Gründe könnt hier auf der Webseite für die Petition nachlesen und auch unterschreiben. Was wir auf jeden Fall empfehlen möchten.
change.org/alisollbleiben
Hilfe bei Anwaltskosten
Ali Reza kam als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland. Um die nun anfallenden Anwaltskosten für Ali Reza zu finanzieren, hat die Schulklasse ein eigenes Konto eingerichtet. Wir bitten wie Ali Reza und seine Mitschüler*innen um Spenden auf folgendes Konto:
Petition 10. K. Waldorf Augsburg
IBAN: DE28 7209 0000 0101 4758 27
BIC: GENODEF1AUB
(Spendenbescheinigungen sind leider nicht möglich)
(Spendenbescheinigungen sind leider nicht möglich)
Ali Reza soll bleiben!
Freitag, 19. Mai 2017
Brutale Abschiebung aus Augsburg
Über zehn Polizisten drangen am 18. Mai 2017 nachts gegen 1:30 Uhr in die Räume der 67-jährigen Seniorin E. ein, um sie unter massiven Zwang nach Belgrad abzuschieben. Ihre vier Enkel, ihr Sohn und ihre Schwiegertocher erlebten die brutale Abschiebung und bleiben in Panik zurück. Der Augsburger Flüchtlingsrat verurteilt diesen Akt bürokratischer Härte auf das Schärfste.
Unsere Pressemitteilung zum Vorfall kann hier nachgelesen werden.
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