Montag, 5. August 2019

Offener Brief von Seebrücke Augsburg und dem Augsburger Flüchtlingsrat: Sichere Hafenstadt Augsburg



Augsburg, den 05.08.2019


Nah am Wasser gebaut? Die Friedens- und Wasserstadt Augsburg soll sicherer Hafen werden!


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte aller Parteien,

es ist eine unerträgliche Schande, dass tausende Menschen auf der Flucht nach Europa im Mittelmeer ertrinken. Die Arbeit von zivilen Seenotrettungsorganisationen wird systematisch verhindert und die Retterinnen und Retter sogar kriminalisiert. Eine EU-Seenotrettung findet nicht mehr statt. Stattdessen soll Seenotrettung, wenn man davon sprechen kann, von der sogenannten libyschen Küstenwache übernommen werden, obwohl seit geraumer Zeit bekannt ist, dass nach Libyen zurückgebrachte Menschen systematisch Folter, Versklavung und Gewalt ausgesetzt sind. Dies widerspricht jeglicher Humanität und auch dem internationalen Seerecht. Sicher sind die Häfen Libyens derzeit keinesfalls. Kein Mensch, der aus Seenot gerettet wurde, darf dorthin zurück gebracht werden.

Mehr als 80 Städte und Landkreise in Deutschland haben sich bereits der Initiative  „Städte sicherer Häfen" angeschlossen und damit ihre Bereitschaft gezeigt, Flüchtlinge über die Verteilungsquote hinaus aufzunehmen sowie ein grundsätzliches Umsteuern in der Flüchtlingspolitik von der Bundesregierung zu fordern.

Vor kurzem, am 18.07.2019, hat auch der Sozialausschuss im Münchner Stadtrat aus diesen Gründen einstimmig beschlossen, dass sich die bayerische Landeshauptstadt der Initiative anschließt. 

Wir appellieren an Sie, dass sich auch Augsburg anlässlich des Augsburger Hohen Friedensfests solidarisch mit den in Seenot geratenen Menschen aus den Krisen- und Kriegsregionen dieser Welt zeigt.

Lassen Sie uns am 8. August ein Zeichen von friedlicher Solidarität setzen: Die Wasser- und Friedensstadt Augsburg soll auch zur sicheren Hafenstadt werden!

Konkret bedeutet dies:
1. Augsburg tritt dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ bei. 

2. Wir bitten Sie, Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl, und den Stadtrat der Stadt Augsburg, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern einer europäischen Hafenstadt im Mittelmeer logistische und organisatorische Hilfe durch die Friedensstadt Augsburg bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen anzubieten. 

3. Wir bitten Sie, Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl, ein Schreiben an das Bundesaußenministerium zu senden, in dem die Friedensstadt Augsburg die Wichtigkeit einer funktionierenden Seenotrettung für Flüchtlinge im Mittelmeer betont, sich für eine Intensivierung der europäischen Seenotrettung engagiert und sich für die Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung von Frau Carola Rackete und anderen Seenotretterinnen und -rettern einsetzt.

Eine solche Erklärung und die aktive Hilfe von Stadt zu Stadt aus Anlass des Friedensfestes wäre ein mutiger und richtiger Schritt hin zu einer solidarischen Flüchtlings- und Migrationspolitik. Eine solche Erklärung würde den Wert des Friedensfestes für die Stadt Augsburg verdeutlichen.
Augsburg steht am Wasser! Lassen Sie uns Hafenstadt werden! Wir bitten Sie also: Bringen Sie auf den Weg, dass Augsburg ein sicherer Hafen für Geflüchtete wird.

Mit freundlichen Grüßen

Seebrücke Augsburg
Augsburger Flüchtlingsrat
Amnesty International Augsburg
Tür an Tür - miteinander wohnen und leben e.V.
AG Mutual
GEW Augsburg
SOLWODI Augsburg
Helferkreis der Barfüßerkirche
Bert Brecht Kreis Augsburg e.V.
Augsburg Postkolonial – Decolonize Yourself
Jüdisches Museum Augsburg Schwaben
Grandhotel Cosmopolis
Helferkreis Asyl Haunstetten
AK Asyl Kriegshaber
Junges Theater Augsburg
Lesebühne "Dichtung und Fortschritt" am Staatstheater Augsburg
Freundschaftskreis Augsburger Flüchtlingsrat e.V.
Frauen*streik Komitee Augsburg
duophonic GmbH
Fridays for Future Augsburg
Antifaschistische Jugend Augsburg
Netzwerk Solidarische Stadt Augsburg
Eltern für Afrika e.V.
Seebrücke München
RESQSHIP e.V.
Seebrücke Passau
DGB-Jugend Augsburg
bujaa - Bündnis junger AntirassistInnen Auxburg
Helferkreis Asyl Hochfeld
Searchwing Augsbur
Stadtjugendring Augsburg
Augsburger Friedensinitiative
 


Freitag, 19. Juli 2019

FlüRa-Pressemitteilung, 19.07.2019: Gut integrierter Jugendlicher abgeschoben!


Pressemitteilung des Augsburger Flüchtlingsrates vom 19.07.2019



Gut integrierter Jugendlicher abgeschoben! Die Ausländerbehörde macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt und hebelt das Gesetz für gut integrierte Jugendliche aus!

2x3 =4 widdewiddewitt und 3 macht neune. Die Ausländerbehörde macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt… Leider kein Auszug aus einem umgedichteten Kinderlied, sondern knallharte Realität der rigorosen Abschiebepolitik der bayrischen Regierung.  
Obschon ein Antrag auf Bleiberecht gestellt war, wurde ein jugendlicher Schüler bereits am 21.05.2019 um 5 Uhr früh mit seiner Familie in den Kosovo abgeschoben.
Im Fall des Jugendlichen Florjan Asllani lagen alle Voraussetzungen für eine gute Integrationsprognose[1] vor. Er besuchte über vier Jahre die Schule in Deutschland und war dort bei seinen MitschülerInnen und LehrerInnen geschätzt. Des Weiteren war Florjan sozial engagiert, indem er als Klassensprecher für die Klasse tätig war. Auch außerhalb seiner Schulzeit hat er sich als Schülerlotse engagiert. Sein soziales Engagement in und außerhalb der Schule sprechen sehr für die geforderte Integrationsprognose, durch welche ihm ein Bleiberecht zugestanden hätte. Dennoch wurde Florjan mit seiner Familie in den Kosovo abgeschoben. 

Duldung ungleich Duldung?
Die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht argumentierten dabei äußerst zweifelhaft. Obwohl die Voraussetzungen für eine Erteilung eines Bleiberechts vorlagen, wurde diese mit dem Argument versagt, er bzw. seine Familie hätte nur eine „verfahrensbezogene“ Duldung besessen. Damit ist eine Duldung gemeint, die nur erteilt wird, damit ein verwaltungsgerichtliches Verfahren durchgeführt werden kann, ansonsten aber keine weiteren Gründe vorliegen, die den Verbleib in der Bundesrepublik rechtfertigen.  
In dieser Deutung hätte der junge Florjan keinen ununterbrochen erlaubten, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt in Deutschland gehabt, wie der im vorliegenden Fall relevante § 25 A AufenthG für die Bewilligung eines Aufenthaltstitels vorsieht. Mit dieser Argumentationsweise kreieren sich die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht eine Duldung zweiter Klasse, die bzgl. der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach §25a keiner Gesetzesgrundlange unterliegt und somit keine Rechtsgültigkeit besitzen dürfte. Eine Unterscheidung des Duldungsstatus, bzw. eine Abwertung der Duldung zu einer „verfahrensbezogenen Duldung“ im Sinne einer Nichtanerkennung der rechtmäßigen Aufenthaltszeit,  ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Das ist gewiss der gravierendste, jedoch nicht der einzige Grund, der die Abschiebeanordnung höchst fragwürdig erscheinen lässt. Neben den offensichtlich vorliegenden Integrationsleistungen von Florjan überging die Ausländerbehörde dabei zudem auch die ärztlich attestierte „schwere Beeinträchtigung der Lungenfunktion“ bei Florjans Vater. Die Schwangerschaft seiner Mutter und die Geburt eines Säuglings fallen dabei ebenfalls ins strittige Zeitfenster. Es gab also reichlich Gründe, die Familie nicht abzuschieben.  

Hinzu kommt, dass die Ausländerbehörden mit der Registrierung von Geflüchteten im hier ausschlaggebenden Jahr 2015 mit der Antragsbearbeitung schlichtweg nicht hinterher kamen und erst nach Wochen oder Monaten Aufenthaltsgestattungen ausstellte. Nun fehlt Florjan und seiner Familie der Beweis, dass sie sich lange genug in Deutschland aufgehalten haben.
Mit benannter Auffassung wird ein gut gemeintes Gesetz, welches die Integration von Jugendlichen in den Vordergrund rücken sollte, ausgehebelt. Im Gesetzesentwurf zu §25a AufenthG heißt es in der Begründung eigentlich, dass die „bisher schon bestehende Möglichkeit, einem gut integrierten jugendlichen oder heranwachsenden Geduldeten legalen Aufenthalt zu gewähren, erleichtert und von verzichtbaren Hemmnissen bereinigt [wird]“.

Am 21.05.2019 wurde die Familie frühmorgens aus dem Bett geholt und mit einem Flugzeug in den Kosovo abgeschoben. Der Vater wurde mit einem Krankentransport zum Flughafen transportiert und zuvor mittels einer Injektion beruhigt. Mittlerweile lebt die Familie in einem Bretterverschlag ohne Betten und muss dort auf dem Boden schlafen. Florjan hat sich in Deutschland bemüht, doch der Ausländerbehörde hat das in diesem Fall nicht ausgereicht. Für ihn und viele andere in seiner Lage heißt es: Auch wenn wir uns zu integrieren versuchen, es hilft nichts! Nichts hilft mehr!


Presseanfragen richten Sie bitte an: fluechtlingsrataugsburg@gmail.com




[1] Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts, dass im Jahr 2009 mit Nachtrag im Jahr 2011 verabschiedet wurde, sollte die Rechtsstellung derjenigen gestärkt werden, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben oder die schutzbedürftig sind. Das Ziel des Gesetzes war es nachhaltige Integrationsleistungen durch die Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus zu honorieren. Im Rahmend des Bleiberechts wurde mit dem § 25a AufenthG eine Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende geschaffen, die nach vierjährigem Schulbesuch oder Erwerb eines deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss einen sicheren Aufenthalt in Deutschland erhalten können. Vgl. https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/bleiberecht/    


Donnerstag, 27. Juni 2019

Kein Lager! Nirgends! FlüRa-PM vom 28.06.2019


Pressemitteilung des Augsburger Flüchtlingsrats vom 28.06.2019

(K)ein Ankerzentrum in Schwaben? - Protestperformance und neueste politische Entwicklungen


Rückschritt zur Verbesserung
Seit langem ist klar, dass das Ankerzentrum in Donauwörth zum Jahreswechsel geschlossen wird.
Das viele Spekulieren über einen vermeintlich neuen Standort des Ankerzentrums, dass keiner haben möchte, hat seit vergangenem Mittwoch (26.06.2019) ein überraschendes Ende gefunden. Seither steht fest: Das von Horst Seehofer vorgesehene zentrale Lager für Schwaben, wird es in seiner ursprünglich angedachten Form nicht mehr geben.
Stattdessen wird in Augsburg ein Behördenzentrum eingerichtet, worin alle relevanten Ämter und Institutionen untergebracht werden sollen. Für die Unterbringung der Geflüchteten plant die Regierung von Schwaben deutlich kleinere Einheiten, die für Augsburg, Neu-Ulm, Mering und Kempten vorgesehen sind. Damit kehrt man zumindest zu einer Art von dezentraler Unterbringung zurück, die bisher in Augsburg gute Tradition hatte. Der Augsburger Flüchtlingsrat begrüßt grundsätzlich diesen Rückschritt weg von der Massenunterbringung, obgleich in keiner Weise davon auszugehen ist, dass das Zurückrudern zur Form der dezentralen Verteilung etwas mit einer Einsicht für eine misslungene und menschenverachtende Abschreckungspolitik zu tun hat. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der neue Kurs der beharrlichen Ablehnung der Kommunen, sich als Standort für ein Ankerlager zur Verfügung zu stellen, zu verdanken ist.

System Anker-Zentrum
Das von Horst Seehofer entworfene System der Ankerzentren hat nirgends gute Dienste geleistet. Es nützt den Kommunen nicht, die mit Massenlagern und daraus resultierenden Sicherheitsfragen umgehen müssen, und es schadet den Menschen, die teils über Jahre der persönlichen Autonomie und Privatsphäre beraubt werden. Ankerzentren verhindern die Integration und Teilhabe von Geflohenen, und befeuern Ressentiments und Vorurteile innerhalb der Gesellschaft. Diese Aspekte des Systems sind weiterhin in Gesetze gegossen und werden durch neue Gesetze noch verschärft. Trotz der Unterbringung in kleineren Einheiten, ist bzgl. der Abschottung keinerlei Verbesserung zu erwarten.  Erst kürzlich hat der Bundestag das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ verabschiedet, das Pro Asyl und andere Organisationen treffender als Hau-Ab-Gesetz bezeichnen. Darin sind u.a. menschenunwürdige Regelungen zur Abschiebehaft, die Kürzung von Sozialleistungen auf Null und eine „Duldung Light“ vorgesehen. Wir betrachten die neuesten Entwicklungen mit großer Sorge, und befürchten, dass die Mechanismen der Ausgrenzung von Geflüchteten, insbesondere von Menschen aus so genannten „sicheren Herkunftsländern“ oder von der Dublin Regelung Betroffene, in Zukunft mit einer noch härteren Linie, greifen werden.

Wir fordern nach wie vor: Kein Lager! Nirgends!
Es ist eine gute Nachricht, dass es in Augsburg kein Massenlager geben wird. Dennoch existieren die Ankerzentren andernorts weiter. Manching! Bamberg! Regensburg! Deggendorf!
Jedes dieser Ankerzentren ist eines zu viel. Wir fordern eine menschenwürdige Teilhabe ermöglichende Unterbringung von Geflüchteten ohne Stacheldraht und Ausgrenzung.
Aus diesem Grund werden wir am heutigen Freitag, den 28.06.2019 eine Protestperformance durchführen. Damit protestieren wir nicht nur gegen Massenlager, sondern gegen alle Formen der Ausgrenzung und Entrechtung der Geflüchteten.



Freitag, 7. Juni 2019

FlüRa lädt ein: Vortrag und Workshop "Beraubt und vertrieben - Landgrabbing als Fluchtursache"


"Beraubt und vertrieben - Landgrabbing als Fluchtursache"

06.07.2019, 14.00, Provino Club




Das Netzwerk Solidarische Stadt veranstaltet am Wochenende vom 05.07.07.2019 im Provino Club Meins? Die Eigentumskonferenz - 2. Festival der Solidarität
FlüRa kann dabei als Gründungsmitglied des Netzwerkes natürlich nicht fehlen, weshalb wir uns mit einem Vortrags- und Workshop-Panel zum Thema Landraub als Fluchtursache aus unserer ganz spezifischen Perspektive Fragen des Eigentums zuwenden.

***
Nach dem historischen Landraub in der Kolonialzeit, bei dem sich koloniale Eliten – häufig gewaltsam – großflächig Ländereien aneigneten, bestehen auch in der heutigen Zeit neokoloniale Strukturen des modernen Landraubs. Firmen, Investmentfonds oder auch staatliche Akteure eignen sich Land in großflächigem Maßstab an, um dieses zu ihrer Anbau- und Nutzfläche zu machen oder die dort vorkommenden Rohstoffe auszubeuten. Hierdurch wird in vielen Fällen die lokale Bevölkerung ihrer Lebensgrundlage beraubt, verdrängt, vertrieben oder umgesiedelt. Betroffen sind in erster Linie Länder des globalen Südens, in denen die einfache Bevölkerung ihres Eigentums beraubt wird. In den hiesigen, wohlfeilen Reden von der "Fluchtursachenbekämpfung" werden diese Zusammenhänge jedoch in aller Regel ausgeblendet und die Verantwortung der vom globalen Norden dominierten kapitalistischen Ökonomie für weltweite Migrations- und Fluchtbewegungen negiert.

Der Augsburger Flüchtlingsrat möchte genau dies in seiner Veranstaltung zum Thema machen. Dabei wird zunächst ein Vortrag von Anne Jung (medico international) in die Thematik einführen, in dem sie sich mit einer der zentralen Fluchtursachen, der kapitalistischen Globalisierung, befassen wird und dabei im Besonderen auf Landgrabbing eingeht. Ein daran anschließender Workshop mit dem Menschenrechtsaktivisten Felleke Bahiru Kum bietet die Möglichkeit, sich mit Blick auf die Vorgänge in Äthiopien vertieft mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen und emanzipatorische Umgangsweisen mit der Problematik zu entwickeln.

In Kooperation mit der Petra Kelly Stiftung.