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Sehr geehrter Herr Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder;
Die Flüchtlingsräte in Bayern und andere
Organisatoren setzten sich seit Jahren für eine nachhaltige
Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen ein. Aktuell werden im Rahmen
des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FKEG) auch Aspekte der inländischen
Fachkräftesicherung diskutiert. Dazu
gehören insbesondere auch asylsuchende und geduldete Menschen.
Im Kern sieht das FKEG Neuregelungen zur
Ausbildungsduldung (§ 60b AufenthG), eine Ausweitung von Arbeitsverboten (§ 60a Abs. 6 AufenthG) sowie
die Einführung einer Beschäftigungsduldung (§ 60c AufenthG) vor.
Wir sind in großer Sorge, dass die im
Referentenentwurf der Bundesregierung vom 26.11.2018 vorgeschlagenen
rechtlichen Regelungen alle Bemühungen, Rechts-sicherheit für geduldete
Ausländer/innen herzustellen, in ihr Gegenteil verkehren. Gleichermaßen wird
der Ausreisedruck auf diese Menschen erhöht und der Arbeitsmarkt für diesen
Personenkreis zumindest mittelfristig versperrt. Die Einführung einer
Beschäftigungsduldung ist eher eine Nebelkerze. Die sehr kleine Zahl von
Menschen, die sie in Anspruch nehmen können, hat bereits mit bestehenden
rechtlichen Möglichkeiten eine Aufenthaltsperspektive.
Mit der erstmaligen Einführung eines
Einwanderungsrechts, bei der auch die
inländische Fachkräftesicherung eine wichtige Rolle spielt, muss der
Staat bereit sein, auf restriktive Maßnahmen gegenüber Menschen, die bereits in
Deutschland leben, zu verzichten und eine rechtlich Aufenthaltssicherung zu anzubieten.
Das ist nicht nur im Kontext einer zielführenden Fachkräftesicherung
unabdingbar, sondern Gebot einer der Humanität verpflichteten Politik. [...]
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